AniCloud nun illegal oder nicht
Dass das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu Abmahnung führen kann, sollte allen bekannt sein. Doch wie sieht das im Fall von AniCloud aus? Lange Zeit galt das Angebot der Webseite als rechtliche Grauzone, denn Streaming an sich wurde nicht als rechtswidrig angesehen, und zudem verlinkt AniCloud die Inhalte nur, bietet sie jedoch nicht selbst an.
Diese Rechtsauffassung hat sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April 2017 geändert (EuGH, 26.04.2017, Az.: C-527/15). Demnach machen sich Betroffene auch dann strafbar, wenn sie offensichtlich illegale Streaming-Dienste wie AniCloud nutzen. Das Urteil kann nun durchaus auf die allgemeine Rechtsprechung und Gesetzgebung übergehen. Bisher ist dies jedoch noch nicht geschehen.
Die Änderung der Rechtsauffassung bezieht sich hier, darauf, dass nun auch das Streamen als Urheberrechtsverletzung eigestuft wird.
Demnach machen sich Betroffene auch dann strafbar, wenn sie offensichtlich illegale Streaming-Dienste wie AniCloud nutzen.
Hier liegt leider ein Fehler vor, denn AniCloud bietet immer noch keine eigenen Streams an und kann so mit nicht als Streaming Seite betrachtet werden.
(27) Die bloße Bereitstellung der Einrichtungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken, stellt selbst keine Wiedergabe im Sinne dieser Richtlinie dar.
Habe ich das nun richtig verstanden, dass das streamen von Urheberrechtlich Geschützen Inhalten seit 2017 illegal ist, aber man diese Seite (AniCloud) nicht als illegal betrachet da man immer nur auf andere Seiten weiter geleitet wird?
Und was genau hat es damit auf sich?
Das Urteil kann nun durchaus auf die allgemeine Rechtsprechung und Gesetzgebung übergehen. Bisher ist dies jedoch noch nicht geschehen.